Spielplatzprüfung

Nicht nur auf öffentlichen Spielplätzen, in Kindertagesstätten oder in Schulen muss die uneingeschränkt verkehrssichere Bauweise und Funktion von sämtlichen Spielgeräten eingehalten werden, sondern auch in Betriebstagesstätten, in Arztpraxen, Ladengeschäften oder gastronomischen Betrieben müssen die technischen Standards der DIN 1176 berücksichtigt und hierzu regelmäßig geprüft werden. Neben den wöchentlich durchzuführenden visuellen Kontrollen, die der Betreiber der Geräte selbst übernehmen darf, und den etwa vierteljährlichen operativen Prüfungen durch geschulte Fachkundige sind die Betreiber von Spielgeräten auch verpflichtet eine jährliche Hauptuntersuchung ihrer im Innen- als auch Außenbereich bereitgestellten Spielgeräte einschließlich der Spielplatzböden, Einfriedung und näheren Umgebung durch einen ausgebildeten Sachverständigen durchführen zu lassen.

Zum Umfang unserer Leistungen gehören die erstmalige Datenerfassung, die Auflistung aller vorhandenen Geräte, eine ausführliche Fotodokumentation und die dazugehörige normkonforme Protokollführung (Spielgerätebuch nach DIN 1176) der Prüfungen, sowie die Mitwirkung bei Lösungsfindung, Beratung zur Neubeschaffung oder Umgestaltung bereits bestehender Flächen.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Beratungs- und Prüfangebot, um die von Ihnen bereitgestellten Spielanlagen- und Geräte sicher und attraktiv zu betreiben.